Verträge und Abofallen

Verträge im Internet

Im Internet dürfen wirksam Verträge geschlossen werden. Mittels eines Klicks auf die “falsche” Stelle kann bereits ein Vertrag zustande gekommen sein. Allerdings müssen zum Schutz der Verbraucher vielfältige Informationspflichten erfüllt werden, damit der Verbraucher Kenntnis vom Vertragspartner und den genauen Einzelheiten des Vertrages nehmen kann. Abonnements gibt es nicht nur bei Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch für Klingeltöne, SMS-Dienst, Handybilder, u.v.m. Das Gefährliche an einem Abo ist, dass der Verbraucher erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen kann.

Abofallen

Auf manchen Internetseiten sind die Hinweise auf Kosten bewusst verschleiert, um die Besucher zum Abschluss eines Abos zu verleiten. Auf diesen Seiten sind fast immer angegeben, dass es kostenlos ist, aber ganz versteckt lauern Kosten auf einen. Wenn man es aus Versehen abonniert, muss man es nicht bezahlen, weil sie nichts von den Kosten wussten. Wenn eine Mahnung kommt, kann man sie ignorieren. Erst wenn sie vom Gericht kommt, muss man unbedingt fristgerecht widersprechen.

Das Sicherste ist, auf kostenlos erscheinenden Seiten keine persönlichen Daten (auch keine falschen!) einzugeben.

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